Das Männlein, das im Walde steht, ist nicht der Fliegenpilz. Ich musste 42 Jahre alt werden und an einem sonnigen Septembernachmittag mit Dr. Hein auf der Streuobstwiese Exkursionsdidaktik trainieren um zu lernen, dass ich bezüglich der Lösung des musikalischen Rätels von Hoffmann von Fallersleben im Irrtum war. “Das Männlein dort auf einem Bein … kann nur die Hagebutte sein” heißt es am Ende des Kinderlieds in einer zu sprechenden Strophe. Hab ich gegoogelt.
In den letzten Tagen habe ich noch viel mehr gelernt: Zum Beispiel, dass ich die Hagebutte als Frucht der nicht geschützten Hundsrose durchaus vorsichtig abpflücken darf, sollte sie mir im Landschaftsschutzgebiet begegnen. Im Naturschutzgebiet darf ich das nicht! Und wäre die Hagebutte erst eine Kreuzkröte … ! Letztere schlupfen übrigens gerne unter Bretter, die ambitionierte Naturführer oder Biologinnen in Kiesgruben auslegen. Kiesgruben kommen ebenso typisch wie alleinstellungsmerkmalmäßig im Naturpark Rheinland vor. Neben den Chiemsee-großen Tagebaulöchern fallen sie nur nicht so auf. Für den Tagebau werden gerne mal Autobahnen verlegt.Für umweltbildende Wassererlebnisparks nicht. Dafür werden für vermögensbildende Vergnügungsparks Naturschutzgebiete aufgegeben. Wobei die 400-Euro-Jobber, die für die Geldbildungsmaßnahme argumentativ herhalten müssen, eigentlich gerade nicht die Geldbildungsprofitierer sind. Das trauen sich sogar Mitglieder der Exekutive auszusprechen, so offensichtlich ist das …
Viel gelernt! Und ihr?
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